HPV-Kosten steuerlich absetzbar: welche Möglichkeiten gibt es?
Ein HPV-Test gibt dir Sicherheit bei einem der weltweit häufigsten Viren. Egal ob über den Hausarzt, den Frauenarzt oder per Selbsttest: Mit dem Test sind immer Kosten verbunden. Viele Menschen fragen sich daher, ob sie diese HPV-Kosten bei der Steuererklärung geltend machen können.
Die kurze Antwort lautet: teilweise ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Hier erklären wir verständlich, wie medizinische Kosten, Steuerabzug und HPV-Tests in Deutschland zusammenhängen.
Was sagt das Finanzamt zu Krankheitskosten?
Das Finanzamt erlaubt es, bestimmte medizinische Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben. Ziel ist es, Menschen mit hohen Krankheitskosten finanziell zu entlasten.
Dazu zählen unter anderem Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder notwendige Untersuchungen.
Wichtige Voraussetzungen
- Die Kosten müssen medizinisch notwendig sein
- Sie müssen von dir selbst getragen worden sein
- Die Ausgaben müssen eine einkommensabhängige Zumutbarkeitsgrenze überschreiten
Erst der Betrag oberhalb dieser Grenze ist steuerlich absetzbar.

Sind HPV-Tests steuerlich absetzbar?
Ein HPV-Test gilt grundsätzlich als medizinische Untersuchung. Dennoch werden nicht alle Varianten steuerlich anerkannt.
HPV-Test über den Arzt
Wird der HPV-Test vom Arzt veranlasst, zum Beispiel im Rahmen einer Vorsorge oder bei Beschwerden, zählen die selbst getragenen Kosten grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Belastungen. Dazu gehören auch Kosten, die durch die gesetzliche Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden.
HPV-Selbsttest
Ein selbst bestellter HPV-Test ohne ärztliche Verordnung wird vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Da keine medizinische Notwendigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde, gelten diese Kosten meist nicht als absetzbar.
HPV-Screening
Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen verursachen keine Ausgaben und können daher nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Welche HPV-bezogenen Kosten sind absetzbar?
Wenn ein HPV-Test positiv ausfällt, können Folgekosten entstehen, die steuerlich berücksichtigt werden dürfen, sofern sie nicht vollständig erstattet werden.
Dazu zählen:
- selbst gezahlte Arzt- oder Facharztkosten
- Untersuchungen beim Frauenarzt oder Urologen
- Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen
- Fahrtkosten zu Arztterminen oder ins Krankenhaus
Diese Ausgaben zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Welche Kosten sind nicht absetzbar?
Nicht steuerlich anerkannt werden in der Regel:
- selbst bestellte HPV-Selbsttests
- präventive Tests ohne ärztliche Indikation
- rezeptfreie Medikamente
- Kosten, die vollständig von der Krankenkasse übernommen wurden
Das Finanzamt prüft hier sehr genau und erkennt nur medizinisch notwendige Leistungen an.

Wie funktioniert die zumutbare Belastung?
Nicht alle Krankheitskosten können sofort abgesetzt werden. Es gilt eine zumutbare Eigenbelastung, deren Höhe vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt.
Beispiel:
Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro liegt die zumutbare Belastung bei etwa 5 Prozent. Erst Kosten oberhalb dieses Betrags wirken sich steuerlich aus.
Fahrtkosten bei HPV-Untersuchungen
Auch Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Untersuchungen können berücksichtigt werden.
- Bei Fahrten mit dem Auto gilt eine Pauschale pro Kilometer
- Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden
Diese Ausgaben zählen ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Praktische Tipps zur Steuererklärung
- Alle Rechnungen und Belege aufbewahren
- Eigenanteile und Zuzahlungen dokumentieren
- Fahrtkosten notieren
- Jährliche Änderungen der Steuerregeln beachten
Nur belegte Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.